Akkreditierung regeln – Bologna richtig umsetzen

PLENARREDE

Rede im Plenum am 5. Dezember 2017 zur Zweiten Lesung zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertag) 

Die Plenarrede von Verena Osgyan dazu im Volltext. Es gilt das gesprochene Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

Wir reden hier heute über das Thema Studienakkreditierung. Das klingt im ersten Moment ziemlich abstrakt. Aber das ist eine Aufgabe, der wir uns annehmen müssen und die ganz konkrete Auswirkungen auf die Hochschulen hat. Nur so können wir die Bologna-Erklärung Zug um Zug mit Leben füllen.

Denn die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraum ist nach wie vor mit die wichtigste Zukunftsaufgabe für unsere Wissenschaftspolitik. Es geht um die Möglichkeit für Studierende, mobil zu sein. Es geht um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, und um Lebenslanges Lernen. Das ist eine gute Geschichte. Das ist die Vision, hinter der wir stehen, und die wir Stück für Stück weiter verwirklichen müssen.

An einer Reform und Vereinheitlichung der Studienakkreditierung führt deshalb kein Weg vorbei.

Heute steht Bologna in der öffentlichen Wahrnehmung leider vor allem für Verschulung, für Credit Points, für Probleme bei der Anerkennung von Studienleistungen innerhalb des europäischen Hochschulraums. Doch das sind alles Probleme, die sich lösen lassen, wenn wir sie Stück für Stück angehen. Die Reform der Studienakkreditierung ist eines davon.

Der Staatsvertrag, der uns hier vorliegt, war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Und er enthält lediglich einen Minimalkonsens der Länder. Viele Dinge, die wir als wichtig erachten, stecken nicht in dem Vertrag. Aber eine bundesweite Vereinheitlichung tut natürlich Not. Deswegen werden wir dem Staatsvertrag auch zustimmen.

Dennoch müssen wir konstatieren, dass viele Punkte, die wir für wichtig erachten nicht eingeflossen sind: Beispielsweise mehr studentische Beteiligung. Wie wir in der vorangegangenen Debatte zur Demokratie in Hochschulen gesehen haben, ist dieser zentrale Aspekt des Bologna-Prozesses bei der der bayerischen Staatsregierung leider noch nicht angekommen.

Und wir sehen es auch weiter kritisch, dass private Agenturen mit privatwirtschaftlichen Interessen die Güte und die Qualität von Studiengängen und von QM-Systemen der Hochschulen beurteilen sollen.

Leider wurde es hier verpasst, eine grundlegende Kurskorrektur vorzunehmen. Leider haben wir es hier verpasst, das Heft des Handelns wieder zurückzunehmen – und den Akkreditierungsrat mit genügend Mitteln auszustatten, die Überprüfungen selbst durchzuführen.

Dennoch können wir mit dem Staatsvertrag gut leben, und er ist auch dringend notwendig.

Allerdings sind damit jetzt noch längst nicht alle Fragen abschliessend geregelt, denn die entscheidenden Details werden erst im Nachgang untergesetzlich geregelt.

Eigentlicher Knackpunkt bei der neu geregelten Umsetzung der Akkreditierung ist nämlich die Musterrechtsverordnung, die sich gerade noch in der Kultusminister*innenkonferenz in Ausarbeitung befindet.

Über diese Musterrechtsverordnung können wir hier leider nicht abstimmen. Aber über diese Rechtsverordnung und ihre Umsetzung in Bayern müssen wir eingehender diskutieren, weil hier die grundlegenden Weichen für die zukünftige Hochschulpolitik gestellt werden.

Zu aktuellen Entwurf der Musterrechtsverordnung, gibt es bereits verschiedentliche Kritik – von studentischer Seite ebenso wie von den Gutachterinnen und Gutachtern aus der Berufspraxis.

Einige zentrale Akkreditierungskriterien wurden ohne Grund gestrichen, darunter die Vorgaben, dass Hochschulen eine Studienberatung und Betreuungsangebote zur Verfügung stellen müssen. Und auch die Notwendigkeit, dass es einen Stundenplan ohne Überlappung von Kursen und Prüfungen geben muss, wurde abgeschwächt.

Um Studierbar zu sein, müssen Lehrveranstaltungen in Zukunft nur noch „weitestgehend“ überschneidungsfrei stattfinden. Polemisch ausgedrückt: Wenn die Lehrveranstaltungen nur noch „weitestgehend“ überschneidungsfrei sind, reicht es dann auch wenn jemand „weitestgehend“ in der Regelstudienzeit bleibt?

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist für mich, warum die Akkreditierung in Zukunft in einigen Fällen auf Vor-Ort-Begehungen verzichten sollen. Sich vor Ort ein Bild von der Hochschule zu machen und mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen, ist ein zentraler Bestandteil des Akkreditierungsverfahrens.

Und nicht zuletzt sieht die neue Rechtsverordnung die Möglichkeit vor, die Begutachtung durch Studierende ebenso wie durch die Berufspraxis zahlenmäßig einzuschränken. Anstatt das zu erlauben, sollte man diese beiden Gruppen, die einen wichtigen Teil zur Beurteilung eines Studiengangs beitragen können, vielmehr zahlenmäßig stärken!

Bei Lehramtsstudiengängen soll es in Zukunft sogar möglich sein, die Berufspraxis durch einen Vertreter oder eine Vertreterin des Kultusministeriums zu ersetzen. Meine Damen und Herren, Verwaltungsbeamte aus dem Ministerium sind sicher kein ädaquater Ersatz für jemanden mit langjähriger Erfahrung im Lehrer*innenberuf!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über diese Musterrechtsverordnung, die auch der Freistaat plant, im nächsten Jahr umzusetzen, müssen wir weiter diskutieren.

Wir müssen die Staatsregierung weiter dazu anhalten, uns im Wissenschaftsausschuss über die Umsetzung der Rechtsverordnung zu berichten. Wir müssen dort die fachliche Debatte hier weiterführen. Und ich möchte die Staatsregierung dringend bitten, die geäußerten Kritikpunkte, die von Verbänden, die Expertise in dem Thema haben, auch zu beachten.

Die Musterrechtsverordnung bietet uns auf Landesebene die Möglichkeit, eigene Akzente zu setzen. Lassen Sie uns hier in Bayern doch einmal positiver Vorreiter in der bundesweiten Hochschulpolitik sein!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert