PRESSEMITTEILUNG
O-Töne von Verena Osgyan zum Schutz vor Genitalverstümmelung in Deutschland
Nach aktuellen Zahlen von Hilfsorganisationen steigt derzeit in Deutschland die Dunkelziffer an Mädchen und jungen Frauen, die Opfer von Genitalverstümmelung wurden oder in Gefahr stehen, ihr zum Opfer zu fallen – obwohl Genitalverstümmelung in Deutschland strafbar ist und entsprechend geahndet werden muss. Um zu verhindern, dass Frauen ihr Leben lang unter den Folgen dieser grausamen Praxis leiden müssen, setzt sich Verena Osgyan, frauenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen dafür ein, entsprechende Hilfs- und Präventionsangebote zu fördern, für bereits Betroffene ausreichend Behandlungsmöglichkeiten sicherzustellen und den Schutz vor Genitalverstümmelung für alle hier lebenden Mädchen und Frauen zu gewährleisten.
Hier finden Sie den Grünen Antrag „Schutz vor Genitalverstümmelung sicherstellen, Hilfsangebote fördern“.
Unter http://gruenlink.de/sfk stehen Ihnen vier sendefähige O-Töne der frauenpolitischen Sprecherin Verena Osgyan zur Verfügung.
(VO290616) VERENA OSGYAN ZUM SCHUTZ VOR GENITALVERSTÜMMELUNG – 1 (17 sec)
„Genitalverstümmelung ist auch in Deutschland ein Problem, denn wir wissen, dass es in Deutschland nach Schätzungen von Organisationen wie „Terre de Femmes“ dass es 48 000 Frauen gibt, die in ihrem Leben verstümmelt wurden und dass etwa 9300 Mädchen davon bedroht sind, selber Opfer von Genitalverstümmelung zu werden.“
(VO290616) VERENA OSGYAN ZUM SCHUTZ VOR GENITALVERSTÜMMELUNG – 2 (16 sec)
„Genitalverstümmelung ist keine Frage der Religion. In den Ländern, in denen sie noch häufig praktiziert wird, sind sowohl Christinnen als auch Muslimas unter den Opfern. Es ist allerdings eine Frage einer sehr fest verwurzelten Tradition, die sehr schwer aus den Köpfen heraus zu bekommen ist.“
(VO290616) VERENA OSGYAN ZUM SCHUTZ VOR GENITALVERSTÜMMELUNG – 3 (28 sec)
„Wir müssen vor allem Aufklärungsarbeit betreiben. Bei den entsprechenden Risikogruppen, bei ihren Familien, um klar zu machen: Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen. Wir müssen aber gleichzeitig auch das gesundheitliche Personal sensibilisieren, dass sie genau wissen: Was ist zu tun, wenn sie mit solchen Fällen konfrontiert werden? Damit sie wissen: Welche Anzeichen gibt es, wie kann man den Familien helfen, wie kann man sie auch beraten? Körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, gilt für alle, und auch da ist noch einiges nachzuholen in Bayern.“
(VO290616) VERENA OSGYAN ZUM SCHUTZ VOR GENITALVERSTÜMMELUNG – 4 (21 sec)
„Das Wissen, dass Genitalverstümmelung auch in Deutschland praktiziert wird, ist ja kein neues. Dass die CSU jetzt die Strafverfolgung forcieren will und auf eine Meldepflicht setzt, reicht aber bei Weitem nicht aus. Ich denke es wird Zeit, dass die bayerische Staatsregierung ein umfassendes Handlungskonzept zum Schutz vor Genitalverstümmelung und zur Behandlung der Betroffenen aufsetzt.“