Ausschnitt aus Gemälde

NS-Raubkunst in Bayerns Museen – Grüne fordern Aufarbeitung und Unterstützung

Informationen zu Interpellation

Noch immer befinden sich in bayerischen Museen und Bibliotheken Kulturgüter, die während des Nationalsozialismus ihren rechtmäßigen Eigentümer*innen geraubt wurden. Mit einer am 2. Juni 2025 eingereichten Interpellation an die Bayerische Staatsregierung fordern die Landtags-Grünen konkrete Antworten und strukturelle Verbesserungen bei der Provenienzforschung und bei der Rückgabepraxis der Staatsregierung. Gerechtigkeit braucht Erinnerung. Es ist unsere demokratische Pflicht, die Geschichte aufzuarbeiten – auch in unseren Museen. Wir Grüne wollen die Kultureinrichtungen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen, nicht alleinlassen“. 


Mit der Interpellation fragen die Grünen unter anderem: 

  • Welche Maßnahmen trifft der Freistaat zur Identifikation von NS-Raubgut?
  • Gibt es Rückgabepläne und wurden Erb*innen kontaktiert?
  • Wie werden Museen bei der oft aufwendigen Recherche unterstützt?
  • Wann kommen flächendeckende Digitalisierung, Standards und transparente Datenbanken?


Die Grünen betonen, dass eine starke Erinnerungskultur die Basis für eine wehrhafte Demokratie ist. „Wer Erinnerung ernst nimmt, muss sie heute leben. Die Interpellation wird nun der Staatsregierung zugeleitet, die in den kommenden Wochen bekannt gibt, wie viel Zeit für die Beantwortung des 29-seitigen Fragenkatalogs benötigt wird. Die Antworten sollen öffentlich diskutiert und in die weitere kulturpolitische Arbeit einfließen.

Denn für die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Sanne Kurz muss endlich Schluss mit Verschleppen und Hinhalten sein: „Wo es in anderen Bundesländern zentrale Stellen für Provenienzforschung gibt, wird in Bayern vieles nebenamtlich oder gar ehrenamtlich „mit erledigt“. Da wundert es nicht, dass man mit Blick auf Lösungen kaum vom Fleck kommt. Mit unserer Interpellation möchten wir zum einen Kenntnis über den Stand der Dinge, insbesondere zu den Ressourcen der wichtigen Arbeit zu NS-Raubgut in Bayern, bekommen – und darüber hinaus Weichen stellen, die nicht formaljuristische, sondern auch moralisch gebotene Lösungen im Sinne der Opfer und ihrer Nachkommen ermöglichen.Schließlich wollen wir alle mit gutem Gewissen ins Museum gehen.“

Hintergrund:
NS-Raubgut bezeichnet Kulturgüter, die während des Nationalsozialismus insbesondere Jüdinnen und Juden durch Enteignung, Zwangsverkauf oder Beschlagnahme entzogen wurden. Noch heute befinden sich viele dieser Objekte im Besitz öffentlicher Einrichtungen. Auf Basis Internationaler Vereinbarungen hat sich die Staatsregierung dazu bekannt, diese Objekte zu identifizieren und zurückzugeben. Bis heute, 80 Jahre nach Kriegsende, ist dieser Prozess aber noch lange nicht abgeschlossen. Die Staatsregierung bleibt hinter den eigenen Versprechen zurück. 

Hier ist die Interpellation