VERANSTALTUNGSRÜCKBLICK
Datenschutz ist Bürgerrecht – Dieser Grundsatz steht unverrückbar im Zentrum Grüner Politik. Mit der im Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung wird künftig das Datenschutzniveau in der ganzen Europäischen Union auf eine neue einheitliche Grundlage gestellt, die den Bürgerinnen und Bürgern eine deutlich umfassendere Kontrolle über ihre privaten Daten einräumt.
„Privacy by Design“ wird verpflichtendes Prinzip, auch internationale Unternehmen müssen bei Datenschutzverstößen gegenüber Europäischen Bürgerinnen und Bürgern nun mit empfindlichen finanziellen Strafen rechnen, und die Datenschutzbehörden der Mitgliedsländer werden zu Servicestellen ausgebaut. Sie haben künftig verstärkte Mitwirkungs- und Rechtsdurchsetzungspflichten.
Diese Errungenschaften sind nicht zuletzt ein Erfolg des Grünen Berichterstatters Jan Phillip Albrecht MdEP, der die EU-Datenschutzverordnung in einem mehrjährigen Prozess gegen vielfältige Widerstände durchsetzen konnte.
Die Rechtslage wird sich also in Kürze zu Gunsten des Datenschutzes massiv verbessern und zugleich neue Anforderungen an die Bayerischen Datenschutzbehörden stellen. Diese können aber bereits jetzt ihren Aufgaben mangels angemessener Ausstattung nur bedingt gerecht werden. Denn in den letzten Jahren haben sich die Herausforderungen an den Datenschutz vervielfacht. Neue technische Entwicklungen, wie z.B. Internet der Dinge, vernetzte Mobilität, eGovernment und eHealth-Anwendungen machen eine angemessene Ausstattung der Datenschutzbehörden unabdingbar, sollen sie ihren Kontrollpflichten künftig mehr als nur im Ansatz gerecht werden können. Doch der politische Wille der CSU ist dazu nicht erkennbar, sie scheint den Datenschutz bewusst aushungern zu wollen.
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